Batterieverordnung
|
Hinweise zur Batterieverordnung Die Batterieverordnung bei uns... Grundsätzlicher Hintergrund der Batterieverordnung - über die Sie sich als Kunde jederzeit auch über die unten aufgeführten Links informieren können - ist die Verpflichtung des Verkäufers entsprechende Rücknahmesysteme für verkaufte Batterien, Akkumulatoren etc. anzubieten.
§ 5 Pflichten der Vertreiber (1) 1Wer als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, ist verpflichtet, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. 2Im Versandhandel ist die Rücknahme durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher zu gewährleisten. 3Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Batterien der Art, die der Vertreiber in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. (2) 1Der Vertreiber ist verpflichtet, die von ihm zurückgenommenen Batterien einem Rücknahmesystem der Hersteller nach § 4 Abs. 2 oder, soweit ein Hersteller ein eigenes Rücknahmesystem nach § 4 Abs. 3 eingerichtet hat, diesem zu überlassen. 2§ 4 Abs. 3 Satz 4 bleibt unberührt. (3) Absatz 2 gilt nicht für Starterbatterien oder die in § 8 genannten Batterien. (4) § 4 Abs. 5 gilt entsprechend. Erläuterungen Batterien oder Akkumulatoren die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Die Abbildungen auf der rechten Seite dienen als Beispiel für diese Kennzeichnung. In der Nähe des Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns bitte an. Ihr Kontakt bei LEPPER marine LEPPER marine GmbH & Co. KG Schüchtermannstraße 15 D-44628 Herne Tel. 02323-98777 2700 Fax 02323-98777 2750 oder nutzen Sie unser Kontaktformular hier im Shop Nützliche Links zur Batterieverordnung |
|


